Nottrauung

Nottrauung
Not|trauung,
 
1) Familienrecht: die nicht vor einem Standesbeamten vorgenommene Eheschließung zwischen dem 1. 1. 1945 und 1. 8. 1948. Sie kann nach dem Gesammelten über die Anerkennung von Nottrauungen vom 2. 12. 1950 - in Berlin (West) vom 28. 6. 1951 - einer gültigen Eheschließung gleichgestellt werden. - In diesem Zusammenhang ist auch das Gesetz über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter vom 23. 6. 1950 zu erwähnen.
 
 2) katholisches Kirchenrecht: die Eheschließung vor zwei Zeugen ohne Assistenz eines trauungsberechtigten Geistlichen, Eherecht.

* * *

Not|trau|ung, die: Eheschließung in einer Notlage, bes. bei drohender Todesgefahr für einen der Betroffenen o. Ä.

Universal-Lexikon. 2012.

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